Meldepflicht in der beruflichen Jugendarbeit

Alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, sind seit 1. Januar 2019 verpflichtet, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu erstatten

Zu diesem Zweck bieten wir in Zusammenarbeit mit der MOJUGA-Stiftung für Kinder- und Jugendförderung einen Leitfaden für die berufliche Jugendarbeit an.

Leitfaden Meldepflicht OKJASG / MOJUGA

Weitere Infomationen und Weiterbildungen zum Thema Kindeswohlgefärdung im Allgemeinen finden sind auf der Webseite des Kantons SG zu finden: https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/kinder-und-jugendliche/kindesschutz/leitfaden-und-weiterbildung.html