COVID-19 (Update 29.4.20)

Am 29. April 2020 konkretisierte der Bundesrat die zweite Etappe der Lockerung, welche per 11. Mai umgesetzt werden soll. Voraussetzung sind jeweils Schutzkonzepte, welche umgesetzt werden können. Das Versammlungsverbot von über 5 Personen sowie das Social Distancing bleibt weiterhin bestehen.

  • Primar- und Sekundarschulen haben wieder Präsenzunterricht.
    • Die Vorgaben der Schutzkonzepte liegen bei den Kantonen und Gemeinden
  • Musikschulen dürfen wieder Angebote bis 5 Personen umsetzten.
  • Hoch- und Weiterführendeschulen bleiben noch geschlossen
  • Restaurants
    • Maximal 4 Gäste pro Tisch
    • Abstand zwischen Tischen muss gewährleistet sein
    • Gäste müssen sitzen und dürfen nicht stehen
  • Alle Läden und Märkte dürfen öffnen
  • Hotels, Museen und Bibliotheken dürfen wieder öffnen
  • Veranstaltungen
    • Über 1000 Personen bis Ende August 2020 nicht erlaubt
    • Unter 1000 Personen aktuell Verboten. Lockerungen werden auf den 27.5.2020 traktandiert
  • Tracing
    • Eindämmungspolitik soll betrieben werden
    • Alle mit Symptomen können sich testen lassen
    • Angehörige von positiv getesteten Personen müssen in Quarantäne
    • App ist in Arbeit
  • Die schriftlichen Berufsmaturitätsprüfungen sind abgesagt und es gelten die Erfahrungsnoten.
  • Sportvereine dürfen wieder trainieren
    • Die Lockerungsschritte unterstehen aber klaren Vorgaben: So darf im Breitensport nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen trainiert werden. Dabei darf es zu keinem Körperkontakt geben und die Hygiene- und Distanzregeln müssen eingehalten werden.

Folgende Massnahmen bleiben bestehen:

  • Social Distancing: 2m Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben
  • Risikogruppe schützen: über 65. Jahre alte Personen
  • Home Office: Wenn möglich weiter von zuhause arbeiten
  • Versammlungsverbot: Maximal Gruppen bis 5 Personen
  • Hygieneregeln: Kein Händeschütteln, Händewaschen.
  • Masken: Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht

Alle Massnahmen und Zeiträume können jederzeit angepasst werden. Die Vorgaben zum Rahmenschutzkonzept findet Ihr unter: https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/

Der Verband steht mit dem DiAfSo (NEKJA) und dem DOJ in Kontakt. Aktuelle Infos vom DOJ https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/