Rahmen- und Musterschutzkonzept
Der DOJ hat das Rahmenschutzkonzept ausgearbeitet. Der Kanton St. Gallen hat dazu ergänzende Hinweise herausgegeben:
- Die Wiedereröffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist grundsätzlich ab 11. Mai mit Einschränkungen möglich.
- Eingehalten werden müssen dabei zwingend diverse Vorgaben und Schutzmassnahmen.
- Bezüglich den konkreten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von euren Stellen für Lockerungen sprecht euch bitte mit euren Auftraggebenden respektive mit den für euch zuständigen Stellen ab.
- Die Stellen können für ihr Schutzkonzept auf das Rahmenschutzkonzept verweisen respektive dieses (allenfalls in Teilen) übernehmen. Es wird empfohlen, Ergänzungen und Konkretisierungen zu den Schutzmassnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten in der jeweiligen Stelle und den geöffneten Angeboten schriftlich festzuhalten.
- Die Schutzkonzepte müssen nicht von Seiten Kanton genehmigt werden. Weitere Informationen zum Thema Schutzkonzept von Seiten Kanton sind auf der Corona-Informationsseite des Kantons zu finden.
- Von Seiten Kanton wird kein Material und keine Infrastruktur zur Umsetzung des Schutzkonzeptes zur Verfügung gestellt. Allenfalls lohnt sich die Kontaktaufnahme mit/Nachfrage bei den Zuständigen, Gemeinde, Trägerschaft bei euch vor Ort, um zu klären, ob von diesen Material zur Verfügung gestellt wird.
- Bisher waren Tests auf COVID-19-Infektionen auf Personen mit schweren Symptomen oder auf Risikogruppen fokussiert. Bei der jetzigen Entwicklung (wenige Neuansteckungen) sollen nun alle Leute mit Symptomen (auch leichte Symptome) getestet werden. Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person in Selbst-Isolation und es werden die engeren Kontakte in den letzten 48 Stunden vor Symptombeginn nachverfolgt und ev. in Selbst-Quarantäne geschickt.
Daher müssen bei allfälligen Angeboten von euren Stellen die notwendigen Personalien sowie eine Kontaktangabe (weitere Angaben siehe im DOJ-Rahmenkonzept) von allen Anwesenden für ein allfällig notwendiges Contact Tracing aufgenommen und während 14 Tagen sicher aufbewahrt werden. Danach können sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes sicher entsorgt werden.
Weitere Informationen zum Contact Tracing im Kanton St.Gallen finden sich auf der Corona-Info-Unterseite.
Der DOJ stellt euch ein Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ der Angebote der Kinder- und Jugendförderung und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Es wurde folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und BAG.
Zu beachten ist zum Rahmenschutzkonzept:
- Dieses Rahmenschutzkonzept hat Empfehlungscharakter, das heisst, es ist nicht rechtlich bindend.
- Die Plausibilisierung durch die erwähnten Ämter kommt nicht einer Genehmigung gleich.
- Das Rahmenschutzkonzept beinhaltet die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie Empfehlungen des DOJ spezifisch für die offene Kinder- und Jugendarbeit
- Eine Aktualisierung durch den DOJ aufgrund neuer Informationen von den Behörden ist jederzeit möglich.
- Für die Wiedereröffnung von Angeboten braucht es ein eigenes Schutzkonzept, welches auf diesem Rahmenschutzkonzept basieren kann. Diese Vorlagen sind auf https://backtowork.easygov.swiss/ zu finden.
Konkretisierung: «Grössere Gruppen bis maximal 20 Kinder sind im Innen- und Aussenraum der Institution möglich unter der Voraussetzung, dass die Zusammensetzung konstant ist (analog zu Schulklassen).»
Es ist nicht gemeint, dass sich die Kinder und Jugendlichen auch in den Angeboten der OKJA nur in der personellen Zusammensetzung treffen, in der sie auch zur Schule gehen. Stattdessen ist der Zusatz «analog zu Schulklassen» als Beispiel zu verstehen, also «konstante Zusammensetzung wie sie z.B. auch in Schulklassen konstant ist». Dies bedeutet also, dass etwa in einem konkreten Angebot, das beispielsweise wöchentlich stattfindet, z.B. maximal 20 Plätze zur Verfügung stehen, die dann jede Woche von den gleichen Teilnehmenden besetzt werden – wenn sie denn teilnehmen, ansonsten bleibt der entsprechende Platz dann leer. Es kann nicht in der Folgewoche z.B. jemand den Platz in der Gruppe von jemand anderem, der nicht mehr teilnehmen möchte, übernehmen.
Der DOJ informiert bei allfälligen Aktualisierungen des Rahmenschutzkonzepts. Mit der nächsten Etappe der Lockerungen ab 8. Juni (mit einer allfälligen Aufhebung des Versammlungsverbots) werden allenfalls mehr Angebote der Kinder- und Jugendarbeit möglich sein.
Aus dem Rahmenschutzkonzept lassen sich individuelle Musteschutzkonzepte ableiten. Eine mögliche Vorlage vom DOJ wäre dieses: Mustervorlage_Schutzkonzept_DOJ_120520
Derzeit laufen noch Abklärungen zu Präzisierungen. Gleichzeitig erarbeiten sowohl der DOJ wie auch OKJA SG ein Muster für ein Detail-Schutzkonzept für die KJA-Stellen. Unser Ziel ist es, Euch bis zum 15. Mai die Präzisierungen sowie das Muster-Detailschutzkonzept zur Verfügung zu stellen.