COVID-19 (Update 22.6.20)

Auf Grund der weiter sinkenden Fallzahlen von COVID-19 hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 die Aufhebung der ausserordentlichen Lage beschlossen. Seit Montag, 22. Juni 2020, sind die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus daher weitgehend aufgehoben. Auch die Grundregeln für alle und die Vorgaben für Schutzkonzepte werden deutlich vereinfacht.

  • Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum ist aufgehoben und Anlässe mit bis 1000 Personen sind wieder erlaubt.
    • Voraussichtlich ab September 2020 auch grössere
  • Alle öffentlich zugänglichen Orte, daher auch die OKJA-Angebote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
    • Von Seiten Behörden gelten neu dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte und spezifische Regeln für bestimmte Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen gibt es keine mehr.
  • Neue Abstandsregelung von 1.5m zwischen Personen und keine Unterscheidung nach Altersgruppen in OKJA-Angeboten mehr.
    • Jede Organisation entscheidet je nach Anlass und Aktivität, ob der Abstand eingehalten und die Schutzmassnahmen eingehalten werden können oder nicht.
  • Die Behörden schreiben das Führen von Listen nur noch vor, wenn der Abstand und die weiteren Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können. Da dies in der OKJA/in den Angeboten in der Regel der Fall ist und sich das Abstandhalten organisatorisch und praktisch aufwändig gestaltet, empfiehlt der DOJ, in der Regel Präsenzlisten zu führen.
    • Wenn Abstand und Schutzmassnahmen (Schutzmasken, Plexiglasscheiben) nicht eingehalten werden können, sind Präsenzlisten der anwesenden Personen zu führen und für das Contact Tracing zur Verfügung zu stellen (14 Tage, Verantwortung der Kantonsärzt*innen).
    • Wenn auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet wird, müssen die Besucher*innen/Teilnehmenden informiert werden. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Sie müssen auch über das Sammeln der Kontaktdaten informiert sein. Die Verantwortung liegt bei den Organisationen.
  • Kiosk-/Barbetrieb und gemeinsam kochen/essen ist möglich unter Einhaltung des Branchenschutzkonzepts von Gastrosuisse.

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