COVID-19 (Update 25.01.21)

Vergangenen Donnerstag 21.01.2021 wurde vom DOJ das Rahmenschutzkonzept präzisiert. Das aktuelle Konzept ist unter folgenem Link zu finden: https://doj.ch/wp-content/uploads/dokumente/Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ.pdf

Der Kanton SG hat die Abklärung allfälliger Kriterien zur Einstufung der OKJA abgeschlossen. Siehe Infobrief vom 22.01.21 Schreiben Einordnung von Angeboten

Nachfolgend wiederum die Kurzübersicht über die aktuellen Regelungen vom 21.01.2021. OKJASG-Spezifizierung Massnahmen ab 21_01_2021

Neu wurden wiederum Flächenbegrenzugen eingeführt und die Massnahmen bezüglich Freizeitbetrieb oder soziale Einrichtung angepasst:

  • Die Gruppengrösse für alle Angebote für Kinder und Jugendliche bis 15. Jahren richtet sich neu ebenfalls nach der zur Verfügung stehenden Fläche: grundsätzlich 10m2/Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 m2 Fläche lediglich 4m2/Person. Dies gilt für alle Einrichtungen ungeachtet ihrer Einstufung als soziale Einrichtung oder Freizeiteinrichtung.
  • Einstufung als soziale Einrichtung
    • Öffnungszeiten: keine Beschränkung
    • Angebote / Gruppengrösse: Für die Anzahl Personen ist für alle Altersstufen und alle Formen der Angebote die zur Verfügung stehende Fläche massgebend. Es gilt die obenstehende Regel.
  • Einstufung als Freizeitbetrieb
    • Öffnungszeiten: Es ist nur die Nutzung im Regelbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zulässig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
    • Angebote / Gruppengrösse:
      – Für Angebote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regelbetrieb wie auch für sportliche und kulturelle Aktivitäten keine zahlenmässige Einschränkung, aber eine flächenmässige gemäss obenerwähnter Regel.
      – Für Angebote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regelbetrieb, aber es können kulturelle Aktivitäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktivitäten im Aussenraum durchgeführt werden. Dabei ist die Gruppengrösse von der zur Verfügung stehenden Fläche gemäss obenstehender Regel abhängig, beträgt jedoch maximal 5 Personen inkl. Leitenden. Auch hier gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.