COVID-19 (Update 08.09.2021)

Am Mittwoch 8.9.21 hat der Bundesrat die Zertifikatspflicht ausgedehnt. Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.

Aktuell gilt folgendes:

  • OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche
    • Bis 16 Jahre
      • Ohne Zertifikatspflicht zugänglich
      • Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts
      • Keine generelle Maskenpflicht in OKJA-Angeboten für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren
    • Ab 16 Jahre
      • Innenraum nur mit Zertifikatspflicht zugänglich
      • Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts
      • Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
  • Kochen, essen und Restaurationsbetrieb
    • Bis 16 Jahre
      • in allen Angeboten für Kinder/Jugendliche erlaubt.
    • Ab 16 Jahre
      • Ohne Zertifikatspflicht
        • Im Aussenraum erlaubt
        • Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks. Kioskbetrieb ist im Sinne eines Take Away-Angebots möglich, wenn die Jugendlichen den Innenbereich zum Konsumieren wieder verlassen.
      • Mit Zertifikatspflicht
        • Im Innen und Aussenraum erlaubt.
  • Mobile Angebote/Spielangebote im Aussenraum
    • Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen.
    • Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Veranstaltungen
    • Bis 16 Jahre
      • für Kinder/Jugendliche erlaubt.
    • Ab 16 Jahren
      • Ohne Zertifikatspflicht
        • Im Aussenraum: ohne Sitzpflicht max. 500 Personen, mit Sitzpflicht max. 1000 Personen; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Abgabe und Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt; Abstand oder Abschrankungen zwischen den Gästegruppen; tanzen ist verboten.
        • Im Innenraum: maximal 30 anwesende Personen (Teilnehmende und Organisierende/Helfende usw.); nur Veranstaltung eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder den Organisierenden bekannt sind; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Maskenpflicht ab 12 Jahren; Abstand nach Möglichkeit; keine Konsumation von Speisen und Getränken.
      • Mit Zertifikatspflicht
        • Für Veranstaltungen mit bis 1000 Teilnehmenden gilt die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts.
        • Darin sind Massnahmen zu Hygiene und Umsetzung der Zugangsbeschränkung festzuhalten.
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten
    • Bis 16 Jahre
      • Keine Einschränkungen
    • Ab 16 Jahre
      • Im Innenraum
        • 30 Personen
        • in abgetrennten Räumlichkeiten
        • beständige Gruppen und Personen, die den Organisierenden bekannt sind
        • Maske und Abstand halten.
  • Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen
    • Bis 16 Jahre
      • Keine Einschränkungen
    • Ab 16 Jahre
      • ohne Zertifikat zugänglich. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht
    • müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen.
    • Helfende sind als Mitarbeitende des Veranstalters zu betrachten, wenn sie von diesem besoldet werden.

Das Rahmenschutzkonzept ist auf dem Ideenpool vom DOJ zu finden. Die wichtigsten Plakate und Flyer am Ende der Seite unter Downloads. Weitere unterlagen unter www.bag-coronavirus.ch

Per 9.9.21 kommunizierte der Kanton SG, dass per Montag, 13. September 2021 die Maskenpflicht in der Schule wieder eingeführt wird:

Flankierend zur neuen bundesrechtlichen Zertifikatspflicht, von welcher der Schulunterricht ausgenommen ist, und auf Empfehlung des Kantonsarztamtes verfügt das Bildungsdepartement die Rückkehr zur Maskenpflicht in den Schulräumen. Die Maskenpflicht ist gültig ab Montag, 13. September 2021 bis zwei Wochen nach den Herbstferien. Sie gilt für alle Lehrpersonen und weiteren Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Mit der Massnahme nimmt der Kanton in einer unsicheren Phase der Pandemie Druck vom System Schule und von den Ausbruchstestungen. Quelle

Aktuell stehen wir im Austausch mit dem Amt für Soziales sowie dem DOJ und haben noch offene Fragen platziert. Sobald die spezifischen Abklärungen zum Bereich der OKJA getroffen wurden, werden wir euch mittels Newsletter informieren. Aktuelle Infos vom DOJ https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/.