COVID-19 (Update 7.12.21)

Der Bundesrat hat verschärfte Corona-Massnahmen auf nationaler Ebene beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 6. Dezember 2021 in Kraft und gelten voraussichtlich bis am 24.Januar 2022. Dies bringt bedauerlicherweise einschränkende Änderungen für die Praxis der OKJA und besonders die Jugendlichen mit sich.

Aktuell gelten folgende Schutzmassnahmen für die OKJA:

  • Regelbetrieb
    • unter 16 Jahren bestehen ausschliesslich die Maskentragepflicht für Personen ab 12 Jahren sowie die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts. Dieses bezeichnet die zulässigen Aktivitäten und regelt die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsvorgaben.
    • ab 16 Jahren ist für alle Arten von Angeboten in Innenräumen nur mit Covid-Zertifikat erlaubt.
      • Ausnahmen sind Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Sucht und psychische Gesundheit. Wird im Rahmen der Aktivitäten die 2G-Regel (geimpft oder genesen) angewandt, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
  • Maskentragepflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen für alle Personen ab 12 Jahren.
  • Für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen von Laien ab 16 Jahren gilt die Zertifikatspflicht.
    • Wenn keine Maske getragen werden kann (z. B. Sport), muss eine Kontaktliste der Teilnehmenden geführt werden
  • Essen/trinken ist nur sitzend erlaubt. Wer aufsteht, muss Maske tragen.
    • Wird die 2G-Regel (geimpft oder genesen) angewandt, so kann auf die Maskentragpflicht verzichtet werden und die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht aufs Sitzen beschränkt.
  • Öffentliche Veranstaltungen draussen
    • Ohne Zertifikatspflicht (ohne Zugangsbeschränkungen)
      • nur mit max. 300 Personen erlaubt
      • Es gilt ein Tanzverbot
    • Mit Zertifikatspflicht (mit Zugangsbeschränkungen)
      •  max. 1000 Personen zugelassen.
      • Grossveranstaltungen über 1000 Personen müssen durch den Kanton bewilligt werden
  • Öffentliche Veranstaltungen innen sind nur mit Zertifikatspflicht erlaubt
    • ausser Ausnahmen wie politische Versammlungen und religiöse Feiern
  • Die autonome Nutzung der OKJA-Räumlichkeiten durch Jugendliche ab 16 Jahren ist nur mit Zertifikatspflicht erlaubt.
    • Das Vermieten von Räumlichkeiten an Dritte und die autonome Nutzung ist möglich unter Einhaltung der Weisungen und Empfehlungen des Rahmenschutzkonzepts.
    • Die unbegleitete Nutzung von Räumlichkeiten durch Jugendliche ist unter Einhaltung der Weisungen und Empfehlungen des Rahmenschutzkonzepts möglich. Vor der ersten unbegleiteten Nutzung erfolgt eine Information über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie zur Handhabung einer Präsenzliste.
  • Werden Räume an Dritte vermietet gelten, auch für private Veranstaltungen, die allgemeinen Regeln für Veranstaltungen.
    • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist sitzend erlaubt. Es muss zwischen den Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten oder wirksame Abschrankungen angebracht werden.
    • Wird die 2G-Regel (geimpft oder genesen) angewandt, so kann auf die Maskentragpflicht verzichtet werden und die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht aufs Sitzen beschränkt.
    • Innenräume: Es gilt für Personen ab 16 Jahren eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat sowie die Maskenpflicht. Für Veranstaltungen mit bis 1000 Teilnehmenden gilt die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts. Darin sind Massnahmen zu Hygiene und Umsetzung der Zugangsbeschränkung festzuhalten
  • Homeoffice: Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home Office-Empfehlung. Ausserdem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Aktuell klären wir die Umsetzung einer 2G Regelungen ab, da im Schutzkonzept unserer Meinung nach noch wiedersprüchliche Abschnitte vorhanden sind.

Aktuelles Rahmenschutzkonzept vom DOJ unter https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/

Infos vom Kanton SG, AfS unter: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-eltern–grosseltern-und-kitas.html

Der Verband steht mit dem DiAfSo (NEKJA) und dem DOJ in Kontakt um die nationalen und kantonalen Massnahmen miteinander zu kombinieren. Sobald die spezifischen Abklärungen zum Bereich der OKJA getroffen wurden, werden wir euch ca. am Dienstag 7.12.2021 mittels Newsletter informieren. Aktuelle Infos vom DOJ https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/