COVID-19 (Update 4.1.22)

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden.

Definition der G-Regelungen

  • 3G: Die Personen müssen über ein Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat verfügen.
  • 2G: Die Personen müssen über ein Impf- oder Genesungszertifikat verfügen.
  • 2G+: Die Personen müssen über ein Impf- oder Genesungszertifikat verfügen sowie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen können.
    • Ist der Zugang auf 2Gplus beschränkt, sind Personen, die über ein Impf- oder Genesungszertifikat verfügen, das seit weniger als 120 Tagen gültig ist, von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei der Impfung um eine vollständige Erst- oder eine Auffrischimpfung handelt.

Regelungen für die OKJA

  • Maskenpflicht
    • in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen für alle Personen ab 12 Jahren
    • Mit 2G+ als Zugangspeschränkung fällt die Maskenpflicht sowie die Sitzpflicht bei Konsumation in Innenräume weg.
      • Dies auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Regelbetrieb
    • Angebote in Innenräumen für Jugendliche ab 16 Jahren sind nur noch mit Zutritt nach der 2G-Regel erlaubt.
    • Ausnahmen sind Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen in den Bereichen Sucht und psychische Gesundheit.
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten
    • Analog dem Regelbetrieb gilt ab 16 Jahre die 2G Regel
    • Bei Aktivitäten (Sport), bei welchen die Maske nicht getragen werden kann, gilt 2Gplus
  • Öffentliche Veranstaltungen
    • Veranstaltungen innen
      • sind nur mit der 2G-Regel erlaubt
      • mit 2G+ dann entfallen Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation.
    • Veranstaltungen draussen
      •  Draussen gilt ab 300 Personen die 3G-Regel.
    • Aussnahmen sind politische Versammlungen und religiöse Feiern
    • Grossveranstaltungen ab 1000 Personen sind bewilligungspflichtig
  • Die autonome Nutzung durch Jugendliche
    • ab 16 Jahren ist nur mit der 2G-Regel erlaubt.
  • Homeoffice
    • Es gilt für alle Arbeiten, die keine Anwesenheit vor Ort voraussetzen, eine Homeoffice-Pflicht.
    • Ausserdem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, eine Maske tragen.

Aktuelles Rahmenschutzkonzept vom DOJ unter https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/

Infos vom Kanton SG, AfS unter: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-eltern–grosseltern-und-kitas.html

Der Verband steht mit dem DiAfSo (NEKJA) und dem DOJ in Kontakt um die nationalen und kantonalen Massnahmen miteinander zu kombinieren.