COVID-19 (Update 02.02.2022)

Die an der Medienkonferenz  des Bundesrates vom 02.02.2022 angekündigten Lockerungsschritte lassen uns hoffen, dass bald wieder eine neue Normalität Einzug halten wird.

Neu ab 3. Februar 2022:

  • gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Diese wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
  • Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
  • wird die obligatorische Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Isolation von coronapositiven Personen bleibt hingegen bestehen.

Aufgrund dieser Entscheide wurde das Rahmenschutzkonzept leicht angepasst. Die aktuelle Version wie immer unter https://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept zu finden

Im Weiteren hat der Bundesrat 2 Varianten zur Aufhebung der Corona-Massnahmen bei den Kantonen in Konsultation geschickt:

  • Variante 1 – Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt:
    Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen sollen gleichzeitig fallen.
  • Variante 2 – Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
    Der Bundesrat schlägt zuerst das Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe vor. In Restaurants soll eine Sitzpflicht gelten, aber bei privaten Treffen keine Einschränkungen mehr und keine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Erst in einem zweiten Schritt würden die Maskenpflicht, 2G-Regeln und die Bewilligungen für Grossveranstaltungen in Innenräumen gestrichen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich an seiner Sitzung vom 16.2.2022 darüber entscheiden, ob Variante 1 oder 2 per 17. Februar 2022 umgesetzt wird. Wir werden Euch im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 16.2.2022 so rasch als möglich darüber informieren welche Konsequenzen die Entscheidungen für die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben.