COVID-19 (Update 29.5.20)

Am 27. Mai 2020 konkretisierte der Bundesrat die dritte Etappe der Lockerung, welche per 6. Juni umgesetzt werden soll. Mit den beschlossenen Lockerungen können die Angebote der OKJA erweitert aufgenommen werden.

Die Veränderungen sind:

  • Im öffentlichen Raum sind Gruppen bis 30 Personen erlaubt.
  • Veranstaltungen bis 300 Personen sind erlaubt
  • Vermietungen von Räumen ist zugelassen
  • Freizeiteirichtungen, Schwimmbäder, Zoos usw. dürfen wieder öffnen
  • Start des Präsenzunterrichts and Mittel-, Berufs- und Hochschulen
  • Ferienlager bis maximal 300 Personen

Folgende Massnahmen bleiben bestehen:

  • Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben
  • Wenn möglich weiter von zuhause arbeiten
  • Hygiene beachten
  • Masken: Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht

Der DOJ hat das Rahmenschutzkonzept auf Grund der neuen Bestimmungen per 29.5.20 angepasst. Die Informationen dazu sind unter https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/ zu finden. Unter folgendem Link ist das Schutzkonzept zu finden: https://ideenpool.doj.ch/wp-content/uploads/2020/05/Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ_29052020.pdf

Das aktuallisierte Rahmenschutzkonzept vom 29.5.20 wird nach Rücksprache mit dem DiAfSo im Kanton St. Gallen ohne Anpassungen übernommen. Aktuell klären wir noch Detailfragen und werden anschliessend alle Mitglieder bis Ende der Woche informieren.