COVID-19 (Update 5.6.20)

Wie angekündigt melden wir uns mit einem Update zu den COVID-19 Schutzkonzepten. Das Plakat «So schützen wir uns in der Kinder- und Jugendarbeit» wurde auf das neue Rahmenschutzkonzept aktualisiert und steht euch wiederum am Ende der Seite als PDF oder als AI-Vorlage zur Verfügung.

Aufgrund der Lockerungen per 06. Juni hatte der DOJ das Rahmenschutzkonzept per 31.5.20 angepasst und den Kantonen zur Veröffentlichung vorgelegt. Der Verband beschäftigte sich intensiv in diversen Sitzungen mit Mirjam Schegg (DiAfSo) mit der kantonalen Freigabe des Rahmenschutzkonzeptes, sowie mit den Klärungen der diversen beschriebenen Massnahmen.

Primär die Punkte der Distanzregelungen mit dem Altersschnitt bei 16 Jahren, sowie der nicht mögliche Kioskbetrieb erforderten eine erneute Klärung. Der Verband OKJA SG war mit diesen Klärungsanfragen nicht allein, weshalb der DOJ die Verhandlungen mit dem BAG / BSV nochmals aufnahm und per 5.6.20 ein aktualisiertes Rahmenschutzkonzept veröffentlicht hat. Leider konnte beim Punkt der Distanzregelung kein Erfolg erzielt werden.

Des Weiteren wurde geklärt, weshalb die Schutzkonzepte für Lager oder Veranstaltungen keine Trennung beim Alter von 16 Jahren vorsehen. Bei Lager bis 300 Personen gelten die Abstandsregeln nur für Erwachsene. Der Unterschied ist herzuleiten von:

  • «regelmässigen Betrieblichen Angeboten» wie ein Jugendtreff oder
  • «einmalig abgeschlossenen Veranstaltungen» wie ein OpenAir-Kino.

Gemäss BAG / BSV ist das Tracing bei einmalig abgeschlossenen Veranstaltungen einfacher als bei regelmässigen Angeboten.

Dies bedeutet das Rahmenschutzkonzept des DOJ gilt für die regelmässigen Angebote. Für einmalige öffentliche Veranstaltungen wie (Discos, Konzerte, Filmabende usw.) kann auf das Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen zurückgegriffen werden. Die darin enthaltenen Vorgaben gelten nicht für den allgemeinen Betrieb / alle Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und Jugendförderung, sondern spezifisch für öffentliche Veranstaltungen. Für Lager gelten die Rahmenbedingen für «Kultur-, Freizeit- und Sportlager» (29.5.2020).

Das Rahmenschutzkonzept vom 5.6.20 für «regelmässige betriebliche Angebote» ermöglicht Lockerungen aber noch kein Normalbetrieb. Es ist wichtig die «Verbindlichen Massnahmen zur Einhaltung des gesetzlichen Rahmens» welche auf Seite 4 und 5 des Rahmenschutzkonzeptes gelistet sind einzuhalten! Diese Massnahmen basieren auf der COVID-19 Verordnung 2. Dies bedeutet es wären folgende Varianten von Angeboten möglich:

  • Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren ohne Einschränkungen respektive Einhalten des 2m Abstandes zu den Jugendarbeitenden/Erwachsenen
  • Angebote für Jugendliche ab 16 Jahren mit Personenbeschränkung 4m2 pro Person und 2m Abstand zu den Jugendarbeitenden /Erwachsenen
  • Angebote für altersdurchmischte Gruppen mit Personenbeschränkung 4m2 pro Person und 2m Abstand zu den Jugendarbeitenden /Erwachsenen

Wenn die 4m2 Regelung in eurer Stelle umgesetzt wird, schreibt die maximal möglichen Personen Belegung beim Eingang zu den einzelnen Räumen an, um den Besuchenden eine gewisse Selbstverantwortung zu übergeben.

Des Weiteren empfehlen wir den Empfehlungen des Rahmenschutzkonzeptes ab der Seite 6 nachzukommen, damit die Angebote der Kinder- und Jugendarbeitsstellen mit möglichst einheitlichen Regelungen wahrgenommen werden. Für einen Kioskbetrieb gelten die Schutzmassnahmen der Gastrosuisse. Um einen einfachen Kiosk-Betrieb zu gewährleisten empfehlen wir euch nur verpackte Getränke und Speisen an Jugendliche zu verkaufen. Beim Umgang mit Bargeld müssen zudem entsprechende Hygienemassnahmen getroffen werden. Der Verband rät vom Verkauf von selbst oder mit Jugendlichen zubereiteten Speisen oder von offenen Getränken ab.

Das Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen vom 2.6.20 ermöglicht «einmalige abgeschlossenen Veranstaltungen» mit erweitertem Spielraum für die Kinder- und Jugendarbeit