COVID-19 (Update 2.11.20)

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere nationale Massnahmen beschlossen. Diese umfassen Einschränkungen für private Veranstaltungen und die Arbeitswelt sowie eine ausgeweitete Maskenpflicht und Schliessung von Clubs. Wo die kantonalen Massnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten. Auch der Kanton St. Gallen hat per 30.10.2020 die Massnahmen angepasst.

Kurzfassung spezifizierung Massnahmen ab 29_11_2020

Nationale Massnahmen:

Der DOJ hat in der Zwischenzeit eine Antwort des Rechtsdienstes des BAG erhalten. Aufgrund dieser Rückmeldung wurden einige Präzisierungen am Rahmenschutzkonzept vorgenommen. Hier die wichtigsten Punkte:

Gruppengrössen und Veranstaltungen

  • Im ordentlichen Betrieb kann mit Gruppen bis max. 50 Personen gearbeitet werden. Dies unter der Voraussetzung, dass pro Person 4 m2 zur Verfügung stehen und sie nicht älter als 15 Jahre alt sind. Ist dies nicht der Fall, so reduziert sich die Anzahl der Teilnehmenden entsprechend. Die Grösse des Raumes bestimmt die Anzahl der zugelassenen Personen. Sind Personen über 16 Jahre anwesend ist die Gruppengrösse auf 15 Personen beschränkt.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen (Konzerten, Kinoabende, Theateraufführungen, usw.) beträgt die max. Gruppengrösse 50 Personen unabhängig vom Alter der Teilnehmenden. Auch hier müssen pro Person 4m2 zur Verfügung stehen.
  • Auf Flächen, auf welchen sich Personen im Innen- oder Aussenbereich frei bewegen können, müssen pro Person 4 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Anzahl zugelassener Personen ist somit von der zur Verfügung stehenden Fläche abhängig.
  • Bei Veranstaltungen mit Sitzplätzen wird jeder 2. Sitzplatz frei gelassen, resp. bei verschiebbaren Sitzen ist der Abstand einzuhalten.

Maskenpflicht

  • In Aussenräumen der OKJA gilt die Maskenpflicht nur wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Das aktuelle Schutzkonzept vom 02. November findet ihr im Ideenpool vom DOJ.

Kantonale Massnahmen:

Im Austausch mit dem DiAfSo wurden die noch offenen kantonalen Punkte geklärt. Um möglichst flächendeckend alle Akteure der Kinder- und Jugendförderung zu erreichen, erhaltet ihr wahrscheinlich die die meisten Infos vom Verband und dem Kanton. Dies ist mit dem DiAfSo abgesprochen, und wir koordinieren uns über den Inhalt.

Einschränkungen im Musik- und Sportunterricht

  • Auf der Oberstufe sowie an den Kantonsschulen muss bis auf Weiteres auf das Singen verzichtet werden, solo und im Chor. Instrumentalunterricht bleibt zulässig, ebenso Musiktheorie. Auf der Oberstufe der Volksschule und an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen wird der Sportunterricht in den Hallen nun in Halbklassen durchgeführt, unter Wahrung des Abstandes.
  • Wir empfehlen euch lokal mit eurer Gemeinde / Schule Abklärungen zu tätigen, falls ihr Angebote oder Projekte im Sport- oder Musikbereich anbietet um nicht in ein Spannungsfeld zu geraten.

Contact Tracing: Mehr Spielraum

  • Das Gesundheitsdepartment passt den Ablauf und die Quarantäneregeln an. Unverändert gilt: Die positiv getestete Person geht weiterhin in Isolation. Ihre engen Kontaktpersonen, die im selben Haushalt leben, müssen wie bis anhin für zehn Tage in Quarantäne. Das Team des Contact Tracings nimmt wie bisher mit der positiv getesteten Person Kontakt auf.
  • Neu informiert die positiv getestete Person ihre engen Kontakte ausserhalb des gleichen Haushaltes jedoch selber über eine mögliche Ansteckung. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen müssen sie konsequent Abstand halten, Maske tragen und die Hygieneregeln einhalten.

Eine Liste aller Massnahmen findet ihr unter: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/kantonale-massnahmen.html

Unterlagen, Schutzkonzepte und Plakate sind (ab Di, 3.11.20) wie immer unter www.okjasg.ch zu finden sowie die Informationen des DOJ’s unter https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/.

Da die Angebote und Projekte der OKJA sehr heterogen sind, haben wir versucht zusammenzufassen, was die Massnahmen im Einzelnen für die OKJA bedeuten. Wir hoffen, das ist euch eine Hilfe das Rahmenschutzkonzept für eure Angebote und Projekte lokal anzupassen.

Unter Downloads «FAQ Schutzmassnahmen Angebote OKJA 2.11.20» sind die wichtigsten Punkte nebst der Hygiene und Reinigungsvorschriften zur Klärung erarbeitet.