COVID-19 (Update 27.05.21)
Der Bundesrat informierte an der Medienkonferenz vom 26.05.21 über die weiteren Lockerungsschritte.
Aktuell laufen noch Abklärungen koordiniert mit dem Kanton SG und dem DOJ zu folgenden Themen:
- Maskenpflicht in Angeboten
- Contact Tracing
Anpassungen per 31. Mai 2021
- Menschenansammlungen im öffentlichen Raum
- Die Beschränkung der Anzahl Personen ist für spontan entstehende Menschenansammlungen aufgehoben.
- Aufsuchende Jugendarbeit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Personen uneingeschränkt möglich.
- Veranstaltungen
- mit Publikum
- Innenräumen eine Obergrenze von 100
- Aussenräume eine Obergrenze von 300 Personen.
- Es darf maximal die Hälfte der Kapazität genutzt werden.
- ohne Publikum
- Vereinsanlässe u. Ä. sind innen und aussen mit maximal 50 erlaubt
- mit Publikum
- Sport für Kinder und Jugendliche
- bis Jg. 2001
- Es dürfen Wettkämpfe mit Publikum durchgeführt werden und diese sind ohne Einschränkungen zugänglich.
- Tanzveranstaltungen sind erlaubt
- ab Jg. 2000 und älter
- Gruppengrösse
- Es dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben
- Publikum
- Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.
- Mannschaftssportarten
- Sind nur draussen erlaubt.
- Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand
- Im Freien sind auch Sportarten mit Körperkontakt zulässig (Training und Wettkämpfe). In Innenräumen gilt für Sportarten, bei denen weder eine Maske getragen noch der Abstand eingehalten werden kann: nur zulässig in kleinen, beständigen Vierergruppen, die sich untereinander nicht durchmischen, und denen je 50 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Kontaktdaten ist obligatorisch.
- Fläche für ruhige Sportarten
- In Innenräumen beträgt die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z. B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, 10 Quadratmeter pro Person.
- Tanzveranstaltungen
- Tanzveranstaltungen bei Grossveranstaltungen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitzplicht im Innenraum aufgehoben wird, können solche auch wieder innen durchgeführt werden.
- Gruppengrösse
- bis Jg. 2001
- Kulturveranstaltungen
- bis Jg. 2001
- Auftritte vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
- ab Jg. 2000 und älter
- Analog zu den Regeln im Sport dürfen in der Kultur maximal 50 Personen an Aktivitäten teilnehmen.
- Auftritten vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
- bis Jg. 2001
- Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten).
- bis Jg. 2001
- Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten auf die Maske verzichten. Abgesehen davon gilt die allgemeine Maskenpflicht.
- ab Jg. 2000 und älter
- Ältere Jugendliche müssen in Innenräumen Maske tragen, in Aussenräumen nur sofern der Abstand nicht eingehalten oder keine anderen Schutzmassnahmen wie Abschrankungen getroffen werden.
- Ausnahmen gibt es bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen.
- bis Jg. 2001
- Konsumation und Abgabe von Speisen und Getränken:
- Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussenräumen der OKJA sowie während Veranstaltungen ist wieder erlaubt.
- Im Aussenbereich und im Innenbereich gilt Abstand oder Abschrankung zwischen Gästegruppen, max. 4 Personen innen und 6 aussen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
- Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Verlassen des Tischs.
Weitere Details sind im DOJ Ideenpool zu finden. Das Rahmenschutzkonzept vom 27.05.201 unter diesem Link: doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept
Der Verband steht mit dem DiAfSo (NEKJA) und dem DOJ in Kontakt. Sobald die spezifischen Abklärungen zum Bereich der OKJA getroffen wurden, werden wir euch mittels Newsletter informieren. Aktuelle Infos vom DOJ https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/