COVID-19 (Update 1.12.2021)

In den vergangenen Tagen spitzte sich die Corona Situation kantonal wie national wieder zu, weshalb Bund und Kanton Massnahmen angekündigt respektive umgesetzt haben.

Kantonale Regelungen per 02.12.2021

Die erweiterte Maskentragpflicht an folgenden Orten:

  • an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich
    • zum Beispiel an Konzerten oder Partys sowie in Kinos und Theatersälen;
  • an Fach- und Publikumsmessen sowie Märkten
    • zum Beispiel Weihnachtsmärkten
  • in den Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs
      • zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellen
  • in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat zudem eine Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen beschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Fitnesscentren und Badeanstalten sowie Bars und Clubs. Zudem muss die Konsumation von Getränken und Speisen im Sitzen erfolgen

Zusätzliche nationale Massnahmen in der Vernehmlassung

  • Ausweitung der Zertifikatspflicht
    • Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen und
      auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden.
      Demzufolge soll die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben werden. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis soll in Innenbereichen zukünftig ab 11 bis 30 Personen eine Zertifikatspflicht gelten.
    • Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab
      300 Teilnehmenden (aktuell ab 1’000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.
  • Ausweitung der Maskenpflicht in Innenbereichen
    • Neu sollen auch für zertifikatspflichtige Veranstaltungen (sowie Fach- und Publikumsmessen)
      und öffentlich zugängliche Betriebe und Einrichtungen in Innenbereichen zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden. Diese Maskenpflicht soll auch für den Unterricht im Tertiärbereich gelten
  • Zusätzliche Massnahmen in Einrichtungen bzw. bei Aktivitäten bei denen Maskentragen nicht
    möglich ist

    • In Einrichtungen bzw. bei Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z.B. Restaurants, Fitnesscenter, gewisse Laien Kultur- und Sportaktivitäten inkl. Fitnesscenter), soll
      folgendes gelten:

      • Bei Gastronomieangeboten in Innenbereichen (auch bei Diskotheken oder im Rahmen
        von Veranstaltungen) gilt für die Konsumation eine Sitzpflicht.
      • Bei Kultur- und Sportaktivitäten sind Kontaktdaten zu erhebe
  • Massnahmen in den Arbeitsstätten
    • Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des berufsbedingten Personenaufkommens im öffentlichen Verkehr werden drei Varianten vorgeschlagen:
      • Weiterführung der Home-Office-Empfehlung und Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten
      • Einführung einer Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind oder Maskenpflicht für weder geimpfte noch genesene Personen, wenn fürsie ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist
      • Einführung einer Home-Office-Pflicht für alle Mitarbeitenden und Maskenpflicht, wenn
        ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist. Die Betriebe könnten zudem verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.
  • Alle Details im Vernehmlassung-Dokument: Begleitdokument für die Kantone

Alle Massnahmen und Zeiträume können jederzeit angepasst werden.

Der Verband steht mit dem DiAfSo (NEKJA) und dem DOJ in Kontakt. Sobald die spezifischen Abklärungen zum Bereich der OKJA getroffen wurden, werden wir euch mittels Newsletter informieren. Aktuelle Infos vom DOJ https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/