Aufhebung Einschränkungen COVID-19

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, ab 17. Februar 2022 beinahe alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben.

Als Schutzmassnahmen bleiben bis 31. März 2022 einzig bestehen:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
  • Isolation von fünf Tagen für positiv getestete Personen

Alle weiteren nationalen Einschränkungen wie die Zertifikatspflicht usw. sind ab 17.2. aufgehoben, womit auch das Rahmenschutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufgehoben ist. Gemäss Amt für Soziales St. Gallen wurden vom Kanton SG keine Vorschriften erlassen.

Wir freuen uns, dass die Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit somit wieder alle Jugendlichen und jungen Menschen empfangen und ihr Angebot frei gestalten können.